| Klaus A. Braun Immobilienbewertung | |||||||||||||||
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Profil |
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Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Ing. (FH) Architekt |
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| ■ Home ■ Unterlagen ■ Links | Allgemein |
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| Geboren | 11. September 1970 | ||||||||||||||
| Bürostandorte | Ingolstadt und Kaufbeuren | ||||||||||||||
| tätig seit | 2002 | ||||||||||||||
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| Ausbildung | |||||||||||||||
| Studium | Studium der Architektur an der Fachhochschule Augsburg von 1993 bis 1997 mit Abschluss als Dipl. - Ing. (FH) | ||||||||||||||
| Eingetragen in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer. | |||||||||||||||
| Seminare | Teilnahme an der Seminarreihe "Immobilienbewertung" beim Institut für Sachverständige (IFS) in Leipzig in den Jahren 2001 und 2002. | ||||||||||||||
| 2002 bis 2007: Teilnahme an einer Vielzahl von Seminaren zum Thema Immobilienbewertung. | |||||||||||||||
| berufliche Tätigkeit |
Von 2004 bis 2007 tätig
aus freiberuflicher Mitarbeiter bei verschiedenen Sachverständigenbüros. Öffentliche Bestellung am 3. Dezember 2007, seit dem Freiberufliche Tätigkeit als ö. b. u. v. Sachverständiger für Immobilienbewertung |
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| Öffentliche Bestellung | |||||||||||||||
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Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich oft als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Ein neutrales Gutachten eines ö. b. u. v. Sachverständigen stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (Industrie- und Handelskammer). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird. |
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| Auftraggeber | |||||||||||||||
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Aus Gründen der Diskretion werden hier namentlich keine unserer Auftraggeber genannt. Auftraggeber sind vor allem Amtsgerichte, Banken, Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater, Unternehmen aber auch Privatpersonen. Sie alle schätzen die Eigenschaften eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, welche mit folgenden Stichworten zu charakterisieren sind: Darüber hinaus wird eine termingerechte Arbeitsweise zugesichert. |
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