| Sachverständigenbüro Klaus A. Braun | |||||||||||
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Statement |
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Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Dipl.-Ing. (FH) Architekt |
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Architektur umfasst
heutzutage im Wesentlichen die Verbindung von Planung und Ausführung
der Bauvorhaben mit
wirtschaftlichen und terminlichen Vorgaben. Die Architektur steht in der Pflicht, diese Vorgaben mit einem Höchstmaß an gestalterischer Qualität, funktioneller Ausgestaltung und ökologischer Verantwortlichkeit zu verbinden. Diese Grundsätze gelten gelten als Leitsätze für das planerische Denken und Handeln bei alle Projekten. Gute Bauwerke können aber erst entstehen, wenn in Zusammenarbeit von Bauherr und Planer Schritt für Schritt Ergebnisse erarbeitet werden, die im Sinne des Ganzen entstehen. Deshalb sind der Kontakt und das Zusammenwirken zwischen den Beiden von essentieller Bedeutung. Denn nur durch konstruktive Zusammenarbeit wird ein Gebäude entstehen, dass seinen Anforderungen gerecht wird. Planen ist ein Prozess, in dem sich allen Beteiligten als Partner begegnen müssen. |
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